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Standesamt

Leitung:
Thomas Müller

Anschrift: Domfreihof 1b, 54290 Trier Position im Stadtplan

Aktuelle Informationen

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail oder Kontaktformular anfragen.

Telefonummern

Für Fragen oder Terminabsprachen wenden Sie sich je nach Anliegen bitte an die folgenden Nummern:

  • Anmeldung zur Eheschließung, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen und Namenserklärungen: 0651/718-1341, -1342, 1345, -1340 (bei allein deutscher Beteiligung auch -1349)
  • Austritt aus einer Religionsgemeinschaft/Kirchenaustritte: 0651/718-1349, -1345, das Standesamt bietet auch eine Online-Terminvergabe für Kirchenaustritte an
  • Anzeige von Geburten und Vaterschaftsanerkennungen: 0651/718-1344, -1347
  • Anzeige von Sterbefällen: 0651/718-1346
  • Nachregistrierung/-beurkundung von Geburten/Eheschließungen/Sterbefällen im Ausland: 0651/718-1340, -1341, -1345
  • Ausstellung von Personenstandsurkunden jeglicher Art (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden sowie deren Registerauszüge) sollten nach wie vor vorrangig online beantragt werden (siehe verlinkte Formulare unten in der Verweisliste):
    0651/718-2348, -1343
  • Sonstige Anfragen, Allgemeines: 0651/718-1349

Zentrale Faxnummer: 0651/718-1348

Allgemeine E-Mail: standesamt@trier.de (auch für Terminvergaben)

Zentrales Kontaktformular
Online-Terminvergabe für Kirchenaustritte

Terminvereinbarung

Aktuell sind persönliche Vorsprachen beim Standesamt Trier nur mit einem vorher vereinbarten Termin möglich, auch für die Ausstellung von Personenstandsurkunden wie Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden. In dringenden Fällen wenden Sie sich an die Behördenauskunft 115 oder schreiben eine E-Mail an standesamt@trier.de.

Erreichbarkeit des Standesamts mit dem PKW

Bisher war die Vorfahrt zum Standesamt über die Straßen "An der Meerkatz" und "Liebfrauenstraße" ausdrücklich erlaubt (für das Brautpaar, Gäste mit Beeinträchtigung, Abladen von Stehtischen etc.).

Ab dem 4. März 2024 ist der Bereich des Domfreihofs aufgrund des städtischen Sicherheitskonzeptes durch den Einsatz von Polleranlagen nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung mit dem PKW befahrbar. Diese ist deshalb vorher bei der Straßenverkehrsbehörde, Am Grüneberg 90, 54292 Trier, unter www.trier.de/poller, zu beantragen.

Beachten Sie bitte folgende Regelungen:

  • Die Ausnahmegenehmigung berechtigt zur Einfahrt in die Fußgängerzone auch außerhalb der Lieferzeit (11 Uhr bis 6 Uhr)
  • Zur Bedienung der Polleranlage muss eine Telefonnummer hinterlegt werden, mit der die Poller „angerufen“ werden. Diese wird nur bis zum Ablauf der Genehmigung im System hinterlegt.
  • Die Ausnahmegenehmigung wird schriftlich erteilt, sie ist im Auto gut sichtbar zu hinterlegen.
  • Die Genehmigung wird für ein Fahrzeug pro Brautpaar erteilt.
  • Die Dauer für den Aufenthalt bzw. das Parken mit der Ausnahmegenehmigung ist auf 2 Stunden beschränkt; es braucht in dieser Zeit keiner beim Auto zu warten; es darf zu keinen Behinderungen kommen.
  • Die Brautpaare sollten ihren Antrag mit einer Vorlaufzeit von 1-2 Wochen einreichen.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Straßenverkehrsbehörde (poller@trier.de) gerne zur Verfügung.

Aktueller Hinweis zu Kirchenaustritten

Bitte beachten Sie, dass wegen der hohen Terminnachfrage zur Erklärung eines Kirchenaustrittes die Online-Terminbuchungen häuftig ausgebucht sind. Aus organisatorischen Gründen ist es leider nur möglich, die Termine für sechs Wochen im Voraus anzubieten. Bitte sehen Sie von Terminanfragen per E-Mail und per Telefon ab. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Aktuelle Hinweise:

Eheschließungen:

  • Der Trausaal im Turm Jerusalem bietet Kapazität für ca. 30 Personen, davon 20 Sitzplätze 

  • Bitte finden Sie sich mit Ihren Gästen 10 Minuten vor Ihrem Heiratstermin vor dem Turm Jerusalem ein (bei schlechten Wetter können Sie gerne auch im überdachten Eingangsbereich des Palais Walderdorff warten), wir werden Sie dort abholen

    • Gerne können Sie zum Unterschreiben einen eigenen Kugelschreiber oder Tintenroller (blau oder schwarz) mitbringen.
    • Ein Umtrunk auf der ersten Etage des Turmes Jerusalem ist derzeit leider nicht möglich. Es ist uns auch nicht möglich, zu diesen Zweck
      Stehtische oder Stühle zur Verfügung zu stellen oder auszuleihen. 
  • Bitte beachten Sie, dass das Abfeuern von Konfettikanonen (Plastik, Papier etc.), Feuerwerkskörper, sowie das Werfen oder Streuen von Reis im Bereich des Innenhofs des Palais Walderdorff untersagt ist

Ausstellung von Personenstandsurkunden:

Aktueller Hinweis

Wegen eines aktuellen Personalengpasses kann die Bearbeitung von Anträgen von Personenstandsurkunden zur Zeit mehr als eine Woche dauern. Die Anträge werden nach dem Eingangsdatum bearbeitet. Wir bitten um Verständnis und bitten darum, von telefonischen Sachstandsfragen abzusehen.

Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Trier nur Urkunden aus den eigenen Registern ausstellen kann. Das heißt: Je nach gewünschter Urkunde muss entsprechend als Geburts-, Eheschließungs- oder Sterbeort „Trier“ eingetragen sein. Ausnahmen gelten nur bei Fällen von sogenannten Nachbeurkundungen, bei denen Geburt, Ehe und Sterbefall zwar im Ausland erfolgt sind, das Standesamt Trier aber im Rahmen einer Nachregistrierung eine deutsche Personenstandsurkunde ausgestellt hat.

Die Urkunden werden nur berechtigten Personen erteilt. Dies sind die Personen, auf die sich der Eintrag beziehen sowie ihre Ehegatten, Lebenspartner/Lebenspartnerinnen, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder eine Vollmacht nachweisen.

Geburts-, Ehe-, Sterbe- und Lebenspartnerschaftsurkunden des Standesamts Trier können Sie online beantragen. Die Beantragung ist an ein ePayment-Verfahren gekoppelt, so dass die Urkunde direkt mit PayDirekt (Giropay) oder PayPal bezahlt wird. Für Fälle von Nachbeurkundungen ist das Online-Verfahren derzeit noch nicht nutzbar.

Urkunden können in Ausnahmefällen auch weiterhin per E-Mail formlos beantragt werden. Bitte schreiben Sie hierzu unter Angabe aller erforderlichen Angaben (vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift, Grund der Urkundenanforderung sowie Nachweis der Berechtigung) eine E-Mail an standesamt@trier.de oder informieren Sie sich telefonisch (Tel. 0651/718-1343 und -2348).

Urkunden online beantragen:

Kurzbeschreibung

Geburten, Hochzeiten, Todesfälle – die Beurkundung dieser Personenstandsfälle ist die wichtigste Aufgabe des Standesamts der Stadt Trier. Die Trauungen finden in der Regel im Turm Jerusalem am Amtssitz des Standesamts statt.

Die einzelnen Beurkundungen werden in Personenstandsregistern zusammengefasst und bei Änderungen aktualisiert. Es können Urkunden aus den Geburten-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern ausgestellt werden.

Weitere Aufgaben des Standesamts sind unter anderem die Aufnahme von Vaterschaftsanerkennungen, Beurkundung namensrechtlicher Erklärungen, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für eine Eheschließung im Ausland, Nachbeurkundung im Ausland eingetretener Personenstandsfälle und die Bearbeitung von Kirchenaustrittserklärungen.

Erreichbarkeit

Das Standesamt befindet sich über dem Bildungszentrum/VHS im dritten Stock des Palais Walderdorff, barrierefrei über einen Personenaufzug zu erreichen. Bitte beachten Sie, dass der Aufzug derzeit nur bis zur ersten Etage fährt. Bitte gehen Sie die letzte Etage über die Treppe und klingeln Sie oben an der Glastür, wir öffnen Ihnen dann. Im Falle einer Gehbehinderung, der Nutzung eines Rollstuhles oder Rollators bzw. beim Mitbringen eines Kinderwagens geben Sie uns bitte vorher telefonisch Bescheid; bei Bedarf können wir den Aufzug bis zur oberen Etage fahren lassen.

Das Trauzimmer im Turm Jerusalem ist ebenfalls barrierefrei erreichbar. Es gibt hier einen Aufzug und ein behindertengerechtes WC.
Die nächstgelegenen ÖPNV-Haltestellen sind "Konstantin Basilika" und "Nikolaus-Koch-Platz".

Es ist ein barrierefreier Zugang möglich Es ist ein Personenaufzug vorhanden.

Hinweis gemäß Datenschutzgrundverordnung

Das Standesamt erfasst Ihre Personenstandsdaten (u. a. Name, Geburtsdatum, Abstammung) in Registern und Akten. Auf dieser Grundlage werden Urkunden und Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werden Ihre Daten verarbeitet, soweit das für den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft erforderlich ist. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist das Standesamt der Stadt Trier, Domfreihof 1b, 54290 Trier. Dort erhalten Sie nähere Auskünfte zur Verarbeitung ihrer Daten.

Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Personenstandsgesetz, der Personenstandsverordnung, ggf. entsprechenden inter-nationalen Regelungen sowie aus § 2 Abs. 1 Landesgesetz über den Austritt aus Religionsgemeinschaften und §§ 3 und 5 Landesdatenschutzgesetz.

Herausgegeben werden dürfen die Daten der Standesämter an andere inländische und ausländische Standesämter, andere Personen, sonstige Behörden, Gerichte, ggf. Religionsgemeinschaften und konsularischen Vertretungen anderer Länder nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.

Die in Registern erfassten Daten sind dauerhaft aufzubewahren. Sie sind zusam-men mit den in den zugehörigen Akten je nach Art des personenstandsrechtlichen Vorgangs nach 30, 80 oder 110 Jahren dem Archiv zur Übernahme anzubieten.

Den Datenschutzbeauftragten der Stadtverwaltung Trier erreichen Sie unter der Telefonnummer 0651/718-0 oder per Online-Kontaktformular.
Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz wenden.

 
Verweisliste

Busverbindung Domfreihof

Finden Sie mit Hilfe der Online-Fahrplanauskunft im Verkehrsverbund Region Trier Ihre Verbindung zum Domfreihof.