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Informationen für die Stadtverwaltung Trier

Nach dem Landesarchivgesetz sind "Unterlagen ...der kommunalen Gebietskörperschaften.... auf Dauer als Archivgut aufzubewahren, zu sichern, zu erschließen, nutzbar zu machen und zu erhalten, wenn sie bleibenden Wert haben."

Demzufolge ist eine zentrale Aufgabe des Stadtarchivs die Übernahme, Verwaltung, Pflege und Erschließung archivwürdiger Informationsträger der städtischen Verwaltung.

Die Ämter, Dienststellen und sonstigen Gremien der Stadt müssen in regelmäßigen Abständen prüfen, welche Teile ihres Registraturguts für den laufenden Dienstbetrieb und zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigt werden und diese dem Stadtarchiv anbieten.

Registraturgut sind sämtliche bei der Erledigung der Dienstgeschäfte entstehenden Informationsträger wie z.B. Dienstakten, Karteien, Amtsbücher, digitale Speichermedien, Fotos, Bilder, Pläne, Karten, Risse, Zeichnungen, Ton- und Bildaufzeichnungen sowie Druckschriften.

Dem Stadtarchiv ist dieses Informationsgut vollständig anzubieten. Die Vernichtung oder Entnahme einzelner Vorgänge ist ohne Einwilligung des Stadtarchivs nicht zulässig.

Die Bewertung und Entscheidung zur Übernahme oder Vernichtung liegt beim Stadtarchiv. Der Ablauf ist in der Aktenordnung der Stadtveraltung festgelegt.