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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtverwaltung Trier ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die zentrale Webseite der Stadt Trier, www.trier.de, sowie die Mikrosites www.stadtbibliothek-weberbach.de, www.stadtbuecherei-trier.de, www.beirat-fuer-migration.de, http://grundbildung.trier.de, http://feuerwehr.trier.de, www.musikschule-trier.de und www.integration-trier.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites sind teilweise vereinbar mit der

  • Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 und der
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP).

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Stadtverwaltung Trier ist bemüht, ihre Inhalte barrrierefrei zur Verfügung zu stellen. Die Seiten werden strukturiert mit Überschriften, Absätzen und anderen Elementen. Durch die Verwendung von Templates wird eine saubere Trennung von Struktur, Layout und Inhalt gewährleistet. Dem Nutzer ist es durch diese Strukturierung möglich, die Inhalte der Webseite auch über Hilfsgeräte wie Screenreader zu erfassen. Die Kontraste sind so gewählt, dass sich die Schrift von der Hintergrundfarbe ausreichend absetzt.

Trotzdem kann es an einigen Stellen zu fehlenden Auszeichnungen kommen, zum Beispiel zu fehlenden Alt-Texte zu Fotos. Diese werden wir nach und nach nachtragen. Eingebettete Videos besitzen Untertitel, allerdings sind einige davon automatisch erstellt worden.

Wegen unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind folgende Inhalte nicht barrierefrei zugänglich:

  • PDF-Dokumente (mehrheitlich)
  • Audio-Dateien (mehrheitlich)
  • eingebettete Karten des Geoportals Trier

Inhalte in Leichter Sprache

Wir haben auf www.trier.de auch Texte in Leichter Sprache:

Inhalte in Deutscher Gebärdensprache

Auf dieser Webseite finden Sie Videos in Deutscher Gebärdensprache zu folgenden Themen:

  • Informationen und Angebote unserer Webseite
  • Navigation auf unserer Webseite
  • Erklärung zur Barrierefreiheit

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11. November 2021 erstellt und zuletzt am 6. Dezember 2023 aktualisiert.

Sie erfolgt aufgrund einer Selbstbewertung. Eine externe Bewertung ist in Vorbereitung.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere Onlineredaktion per Kontaktformular an.

Auf www.trier.de gibt es zusätzlich am Fuß jeder Seite einen Link "Seite verbessern". Über diesen Link können Sie der Onlineredaktion direkt eine Rückmeldung zur Barrierefreiheit der Seite zukommen lassen.

Ansprechpartner sind Britta Bauchhenß und Ralph Kießling, Rathaus Trier, Amt für Presse und Kommunikation, Am Augustinerhof, 54290 Trier, Telefon: 0651/718-1132 oder 0651/718-1135.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach § 3 BITV RP wenden. Die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Weitere Informationen zum
Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Website des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter https://inklusion.rlp.de/de/landesbeauftragter-landesteilhabebeirat/durchsetzungsstelle/.