Das Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz möchte die Filmszene in der Stadt würdigen und schreibt zu diesem Ziel den „Innovationspreis Kurzfilm der Stadt Trier“ aus. Der Innovationspreis soll einen Impuls für die sich in jüngerer Zeit besonders lebendig entwickelnde Filmszene in der Stadt darstellen, die vorhandenen Ansätze und Potenziale würdigen und ihnen zu einer breiteren Sichtbarkeit und Öffentlichkeit verhelfen. Die Vergabe des Innovationpreises erfüllt insofern auch kulturpolitische Zielstellungen im Bereich der kulturellen Teilhabe, wie sie im Kulturleitbild der Stadt Trier formuliert sind.
Der Preis ist mit insgesamt 1.750 € dotiert.
Ausgezeichnet werden Kurzfilme von besonderer künstlerischer Qualität und Originalität aus den Bereichen Spiel- oder Dokumentarfilm. Voraussetzung für die Bewerbung ist ein Kurzfilm von bis zu 15 Minuten Länge, der in den letzten zwei Jahren produziert wurde. Es können bereits veröffentlichte und noch unveröffentlichte Produktionen sein. Eine weitere Bedingung ist, dass die Stadt Trier im Kurzfilm thematisch berührt wird oder dass die einreichende Person ihren Wohn-, Lebens-, Studien- oder Arbeitsort in Trier hat. Pro Person sind mehrere Bewerbungen möglich, in diesem Fall ist pro Wettbewerbsbeitrag je ein Bewerbungsformular auszufüllen und einzureichen. Team-Bewerbungen sind ebenfalls möglich.
Bewerbungsfrist ist der 31. Juli 2025. Für eine Teilnahme ist das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsformular fristgerecht per E-Mail an das Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz (stadtkultur@trier.de) zu senden. Die Filme müssen über einen Sichtungslink zur Verfügung gestellt werden; Downloadlinks oder Filme auf DVD, Sticks oder sonstigen Datenträgern werden nicht akzeptiert.
Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury, der neben Kulturdezernent Markus Nöhl und Mitgliedern des Dezernatsausschusses III zwei Fachpersonen aus dem Bereich Film und eine Fachperson aus dem Bereich Theater angehören. Die Jury wählt aus allen Bewerbungen bis zu drei Preisträgerinnen und Preisträger aus und entscheidet über die Vergabe der Preisgelder. Zusätzlich können zwei Anerkennungspreise vergeben werden. Die ausgezeichneten Filme werden im Herbst im Rahmen des Filmfests Trier gezeigt und ausgezeichnet. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
1. Preis: 1000 Euro
2. Preis: 500 Euro
3. Preis: 250 Euro
Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz
Viehmarktplatz 20, 54290 Trier
Tel. 0651 718 1412
E-Mail: stadtkultur@trier.de