Die Wahl zum 19. rheinland-pfälzischen Landtag findet am Sonntag, den 22. März 2026 statt. Die Stadt Trier ist in zwei Wahlkreise unterteilt: Der Wahlkreis 25 (Trier) umfasst die kreisfreie Stadt Trier ohne die Stadtteile Biewer, Ehrang, Pfalzel und Ruwer/Eitelsbach. Diese Stadtteile sind dem Wahlkreis 24 (Trier/Schweich) zugeordnet.
Der rheinland-pfälzische Landtag wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt und ist die Volksvertretung für Rheinland-Pfalz. Zu den wichtigsten Aufgaben des Landtags gehört die Landesgesetzgebung und die Mitbestimmung beim Landeshaushalt. Der Landtag wählt zudem den Ministerpräsidenten bzw. die Ministerpräsidentin und die Landesregierung. Diese vertritt das Land Rheinland-Pfalz auch im Bundesrat.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
Wählbar sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder durch Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen (passives Wahlrecht).
Alle Wahlberechtigten haben je zwei Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Der Landtag in Rheinland-Pfalz umfasst grundsätzlich 101 Sitze. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat aus den 52 Wahlkreisen gewählt. Die übrigen 49 Sitze werden durch die Zweitstimme besetzt.
Hier wird eine der angetretenen Parteien gewählt, die wiederum Abgeordnete von den Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) und Bezirkswahlvorschlägen (Bezirkslisten) entsenden. Mehr Informationen finden Sie in der Veröffentlichung des Landeswahlleiters.
Personen die im Rahmen eines Wahlvorschlags kandidieren möchten, müssen nicht im Wahlkreis 25 gemeldet, jedoch für die Landtagswahl wahlberechtigt sein. Bei der Aufstellungsversammlung (im Fall von Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen) dürfen jedoch nur Mitglieder, die im jeweiligen Wahlkreis gemeldet sind, die Kandidierenden wählen.
Die öffentliche Bekanntmachung mit der Aufforderung zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen finden sich im Amtsblatt vom 22.04.2024. Für die Einreichung eines formell korrekten Wahlvorschlags sind die Veröffentlichungen des Landeswahlleiters zum Wahlvorschlagsrecht und zu den Aufstellungsversammlungen zu beachten.
Kreiswahlvorschläge sind bis spätestens Dienstag, 6. Januar 2026, 18:00 Uhr beim Kreiswahlleiter, Rathaus, Am Augustinerhof 3, 54290 Trier, z.Hd. des Bereichs Wahlen, einzureichen. Der vollständige Antrag umfasst folgende Anlagen:
Parteien und Wählervereinigungen sind nicht privilegiert, wenn sie nicht im Landtag Rheinland-Pfalz oder im Deutschen Bundestag seit deren letzter Wahl ununterbrochen vertreten sind.