Die Entwicklung von Strategien und Plänen zur Realisierung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 wird als kommunale Wärmeplanung bezeichnet. Daraus ergibt sich der kommunale Wärmeplan, der eine Aufstellung von Wärmekonsumenten und Wärmequellen sowie Potenzialen zur erneuerbaren Wärmeerzeugung auf Basis eines Kartenwerks enthält. Auf Grundlage des Bundeswärmeplanungsgesetzes (WPG) wird die Stadt Trier verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 einen Kommunalen Wärmeplan vorzulegen. Die Stadtverwaltung hat die SWT AöR und das Ingenieurbüro ebök GmbH beauftragt, diesen Plan zu erstellen. Der Kommunale Wärmeplan ist übergeordnet, ähnlich wie ein Flächennutzungsplan, und stellt eine Grundlage dar, welche weitere Planungen und Konkretisierungen bedarf. Der Kommunale Wärmeplan ersetzt somit keine individuelle Energieberatung für einzelne Gebäude.