Sprungmarken

Bestattungskosten

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden gemäß § 74 Sozialgesetzbuch (SGB) XII übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Bei dieser Leistung handelt es sich um einen Anspruch eigener Art, dem beispielsweise nicht entgegen gehalten werden kann, dass die Bestattung bereits vor Unterrichtung des Sozialhilfeträgers durchgeführt wurde.

Anspruchsinhaber ist nicht der Verstorbene, sondern die zur Übernahme der Bestattungskosten letztlich Verpflichteten, die nicht mit den zur Totenfürsorge Berechtigten übereinstimmen müssen. Verpflichtete im Sinne der Sozialhilfe sind beispielsweise Erben des Verstorbenen und nachrangig gemäß bürgerlichem Unterhaltsrecht insbesondere Ehepartner oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartnG) und Verwandte in gerader Linie. Verpflichteter und Anspruchsinhaber ist damit nicht stets, wer die Bestattung veranlasst bzw. einen Bestattungsunternehmer beauftragt hat.

Erforderlich sind die Kosten einer einfachen und würdigen Bestattung, die sich an den ortsüblichen angemessenen Begräbnissen orientiert.

Der Nachlass des Verstorbenen im Zeitpunkt des Todes ist zur Abdeckung der Bestattungskosten einzusetzen. Darüber hinaus ist die Leistung einkommens- und vermögensabhängig, wobei nicht die Verhältnisse des Verstorbenen, sondern die der Kostentragungspflichtigen maßgeblich sind.

Datenschutz - und Sicherheitshinweise:

Hiermit willige ich ein, dass für dieses Antragsformular die Verarbeitung der dargestellten personenbezogenen Daten erforderlich ist. Die Stadt Trier versichert hiermit, dass die Daten ausschließlich für den genannten Zweck verwendet werden. Meine Daten werden nach Erfüllung des Zwecks gelöscht. Ein Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich diese Einwilligung jederzeit schriftlich oder per E-Mail gegenüber der im Impressum genannten Stelle mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Nachteile entstehen mir daraus nicht.

Ich habe den Sicherheitshinweis zur verschlüsselten Übertragung zur Kenntnis genommen: Bei einer unverschlüsselten Übertragung meiner Daten im Internet besteht die Möglichkeit, dass diese durch Unbefugte zur Kenntnis genommen oder verändert werden können. Daher unterstützt dieses Formular die Verschlüsselung meiner Daten mit SSL. Serverseitig wird ein SSL-Server-Zertifikat verwendet.


 
  
 
Verweisliste