Auszug aus den Richtlinien über die Vergabe von Wohnbaugrundstücken der Stadt Trier
Für die Vergabeentscheidung über Grundstücke zur Errichtung von Familienheimen (Ein- bzw. Zweifamilienhäuser) sind die nachfolgenden
Eigenschaften bzw. die Zugehörigkeit zu bestimmten Personenkreisen zu werten.
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