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Bauberatung

Das Baubürgerbüro befindet sich im Erdgeschoss des blauen Verwaltungsgebäudes VI am Augustinerhof (hinter dem Hochbunker).
Die Bauberatung befindet sich im Erdgeschoss des türkisen Verwaltungsgebäudes VI am Augustinerhof (hinter dem Hochbunker).
Wer bauen, umbauen oder sanieren möchte, dem stellt sich eine Vielzahl von Fragen: Was sieht der Bebauungsplan vor? Muss ich mein Bauvorhaben genehmigen lassen? Wo gebe ich meinen Bauantrag ab? Gibt es eine Baulast auf dem Grundstück?

Die Bauberatung des Amts für Immobilien, Innenstadt, Handel, Bau- und Umweltordnung ist die Anlaufstelle für baurechtliche Fragen und Fragen zur Bebaubarkeit von Grundstücken zur Verfügung. Private Bauinteressenten, Bauträger, Makler und Investoren oder auch betroffene Nachbarn können  eine umfassende Bauberatung in Anspruch nehmen.

Wir bieten folgende Dienstleistungen:

Informationen und Beratung über
  • die Bebaubarkeit von Grundstücken
  • Inhalt von Bauleitplänen
  • Inhalt von Gestaltungssatzungen und der Werbesatzung der Stadt Trier
  • Genehmigungspflicht von Bauvorhaben und Information über das  Freistellungsverfahren
  • Stellung von Bauvoranfragen
  • Wahrnehmung von Nachbarbelangen in öffentlich-rechtlicher Hinsicht
  • Grundstücksteilungen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Baulasten
Ausgabe von
  • Bebauungsplänen und dem Flächennutzungsplan, Werbesatzung und sonstigen baurechtlichen Satzungen
  • Vordrucken zum Thema Bauen wie beispielsweise Bauanträge, Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Baulasten
  • Informationen aus dem Baulastenverzeichnis

Annahme von Bauanträgen und –unterlagen und sonstigen Anträgen

Auskunft und Ansprechpartner für

Bauleitpläne
Bauleitpläne, die sich im Aufstellungsverfahren befinden, können während der Dienststunden in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr (freitags 9 bis 12 Uhr) beim Amt für Stadt- und Verkehrsplanung, Kaiserstraße 18, Verwaltungsgebäude V, 1. Obergeschoss, Zimmer 106 eingesehen werden. Nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0651/718-1619 ist auch eine Einsichtnahme außerhalb der angeführten Zeiten möglich.

Bebauungspläne
Das Amt für Stadt- und Verkehrsplanung stellt Ihnen über das Geoportal alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne für das Stadtgebiet zur Verfügung.

Wohnraumförderung
Informationen zur Förderung von sozialem Wohnungsbau, insbesondere zu Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), erhalten Sie beim Amt für Soziales und Wohnen.

Datenschutz - und Sicherheitshinweise:

Hiermit willige ich ein, dass für dieses Antragsformular die Verarbeitung der dargestellten personenbezogenen Daten erforderlich ist. Die Stadt Trier versichert hiermit, dass die Daten ausschließlich für den genannten Zweck verwendet werden. Meine Daten werden nach Erfüllung des Zwecks gelöscht. Ein Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich diese Einwilligung jederzeit schriftlich oder per E-Mail gegenüber der im Impressum genannten Stelle mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Nachteile entstehen mir daraus nicht.

Ich habe den Sicherheitshinweis zur verschlüsselten Übertragung zur Kenntnis genommen: Bei einer unverschlüsselten Übertragung meiner Daten im Internet besteht die Möglichkeit, dass diese durch Unbefugte zur Kenntnis genommen oder verändert werden können. Daher unterstützt dieses Formular die Verschlüsselung meiner Daten mit SSL. Serverseitig wird ein SSL-Server-Zertifikat verwendet.


 
  
 
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