Sprungmarken

Informationen für Autorinnen und Autoren

Veranstaltungen

Bitte setzen Sie sich mit uns rechtzeitig (d.h. mehrere Monate im Voraus) in Verbindung, wenn Sie mit uns eine Lesung in den Räumen der Stadtbibliothek durchführen möchten. Leider können wir aus organisatorischen Gründen nur solche Veranstaltungen ermöglichen, die einen direkten Bezug zu unseren Beständen haben. Unser Lesesaal fasst ca. 100 Plätze.


Verkauf in Kommission

Der Verkauf von Werken in Kommission ist nur in sehr begrenzten Umfang und nur im Rahmen von Veranstaltungen und Ausstellungen möglich.


Ansichtssendungen

Bitte verzichten Sie auf die Zusendung unverlangter Medien, da dies uns und Ihnen unnötigen Verwaltungsaufwand und Kosten verursacht.


Schenkungen

Schenkungen können wir nur annehmen, wenn diese in unser Profil passen und zuvor durch den Stadtrat genehmigt worden sind. Bitte geben Sie ggf. an, ob Sie mit der Nennung Ihrer Adressdaten einverstanden sind.


Literaturrecherchen im Hause

Die Stadtbibliothek Trier und das Stadtarchiv sind bemüht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Autoren bei ihren Recherchen, insbesondere bei historischen Forschungsaufgaben zu unterstützen. Gerne weisen wir Sie in die Katalog- und Datenbankrecherche ein. Bitte beachten Sie, dass ein kleiner Rest unserer Bestände noch nicht im Online-Katalog enthalten sind.


Reproduktionen und Fotoaufträge

Reproduktionen wie Scanner-, Readerprinter- und Kopierarbeiten sowie die Erledigung von Fotoaufträgen durch unsere Fotowerkstatt sind möglich. Bitte informieren Sie sich über die derzeit gültige Gebührenordnung.


Pflicht- und Belegexemplare

Bitte beachten Sie: wenn sich Ihr Verlagsort im ehemaligen Regierungsbezirk Trier befindet, sind Sie verpflichtet, ein Exemplar Ihres Medienwerks kostenlos an die Stadtbibliothek Trier abzugeben. Genaueres finden Sie im Landesmediengesetz. Von Arbeiten, die auf der Basis unserer Bestände, insbesondere auf der Grundlage von Reproduktionen und Fotos der Stadtbibliothek und des Stadtarchivs angefertigt wurden, erwarten wir ein Belegexemplar.