Ordnungsamt
Leitung:
Christian Fuchs
Aktuelle Hinweise
Bitte nutzen Sie unsere Online-Terminvergabe.
Eine Termin-Vereinbarung ist weiterhin auch unter 0651/718-1324 und -1327 (Gewerbe) 0651/718-1325 (Fischereischeine) oder 0651/718-2325 (Sonstige) möglich.
Greifen Sie auch gerne auf die Formulare auf dieser Seite zurück, die Sie per Fax an 0651/718-4100 oder per E-Mail an ordnungsamt@trier.de einreichen können.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
oder nach Vereinbarung
Anschrift (für Post, auch für das persönliche Einwerfen von Post):
Stadtverwaltung Trier
Ordnungsamt
Am Augustinerhof
54290 Trier
Bitte nutzen Sie ausschließlich den Briefkasten am Rathaus am Augustinerhof, wenn Sie Post an das Ordnungsamt persönlich einwerfen möchten. Am Sitz des Ordnungsamts im Wasserweg gibt es keinen offiziellen Briefkasten!
Sitz (für persönliche Vorsprachen):
Wasserweg 7-9, 54292 Trier
Zentrale Telefonnummer: 0651/718-0
Meldung von Verkehrsbehinderungen: 0651/718-3232
Fragen zur Geldwäscheprävention: 0651/ 718-3233
Zentrale Faxnummer: 0651/718-4100
Zentrale E-Mail: Kontaktformular
Für alle Anliegen an das Ordnungsamt außer Fragen der Verkehrsüberwachung und Bußgeldangelegenheiten
E-Mail Verkehrsüberwachung: Kontaktformular
Für allgemeine Fragen zur Verkehrsüberwachung, z.B. Verkehrsbehinderungen, abgemeldete Fahrzeuge, Geschwindigkeitsmessungen
E-Mail Bußgeldstelle: Kontaktformular
Für Anliegen zu konkreten Ordnungswidrigkeitenverfahren im ruhenden und fließenden Verkehr sowie sonstigen Bußgeldverfahren.
Kurzbeschreibung
Dem Ordnungsamt obliegen Aufgaben der Gefahrenabwehr. Neben dem Vollzug der städtischen Gefahrenabwehrverordnung ist es zuständig zur Gefahrenabwehr bei Versammlungen und Demonstrationen, bei Umgang mit Waffen und Munition, im Rahmen der Ausübung von Jagd und Fischerei. Weitere Aufgaben nimmt es wahr auf den Gebieten Gesundheitsschutz, ist zuständige Behörde für die Bezirksschornsteinfegermeister und unterstützt mit seinem Vollzugsdienst andere Ämter des Rathauses.
Darüber hinaus ist es Gewerbebehörde, der die Erteilung von Gewerbeerlaubnissen und Gaststättenerlaubnissen obliegt und damit auch für die Gewerbeüberwachung zuständig ist. Es ist Veranstalter der Trierer Wochenmärkte und des ständigen Marktes auf dem Hauptmarkt.
Als Immissionsschutzbehörde obliegen dem Ordnungsamt die Erteilung von Erlaubnissen für größere Betriebe, von denen Emissionen ausgehen können sowie weitere Maßnahmen zum Schutz der Luftqualität, des Klimas und zur Lärmminderung.
Wichtige Aufgabe ist auch der gesundheitliche Verbraucherschutz durch eine intensive Lebensmittelüberwachung, die auch vorbeugende Maßnahmen wie Schulungen umfasst. Schließlich gibt es weitere Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Landwirtschaft und des Weinrechts.
Ebenso ist der Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD) beim städtischen Ordnungsamt angesiedelt. Dessen Aufgaben liegen in der Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie der Überwachung des fließenden Verkehrs im Stadtgebiet Trier.
Seit dem 1. Januar 2016 ist das Ordnungsamt auch zuständig für die Erteilung und Versagung von Erlaubnissen zur Sondernutzung nach dem Landesstraßengesetz und der aktuellen Sondernutzungssatzung für Terrassengastronomie, Warenständer, Infostände, Straßenfeste, Veranstaltungen, Veranstaltungswerbung, Straßenkunst und -musik sowie Baustellen.
Seit 2012 gehört zu den Aufgaben des Ordnungsamtes der Vollzug des Geldwäschegesetzes. Das Ordnungsamt übt nach § 50 Nr. 9 Geldwäschegesetz (GwG) die Aufsicht über Versicherungsvermittler nach § 59 des Versicherungsvertragsgesetzes aus, außer über die, die unter § 34 d Absatz 3 oder Absatz 4 der Gewerbeordnung fallen (§ 2 Absatz 1 Nr. 8 GwG), über Immobilienmakler (§ 2 Absatz 1 Nr. 14 GwG) und über Güterhändler ( § 2 Absatz 1 Nr. 16 GwG).
Erreichbarkeit
Das Ordnungsamt befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes Wasserweg 7-9 und ist über eine Rampe vor dem Haupteingang barrierefrei erreichbar. Kundenparkplätze sind nicht vorhanden, vor dem Haupteingang steht allerdings ein Parkplatz für Behinderte zur Verfügung, der nach Anmeldung an der Pforte benutzbar ist. ÖPNV-Haltestelle ist "Wasserweg".
Im ersten Obergeschoss des Gebäudes befindet sich in den Räumen der Telekom eine behindertengerechte Toilette, die über einen Aufzug zu erreichen ist.
- Sammlungsrecht
- Geldwäscheprävention
- Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Lebens- und Futtermittelgesetz
- Lebensmittelkontrolle
- Schornsteinfegerwesen
- Vereinsrecht
- Kommunaler Vollzugsdienst
- Verkehrsüberwachungsdienst
- Landesgesetz über gefährliche Hunde
- Gewerberecht
- Sondernutzungen
- Erlaubnispflicht für Gewerbetreibende im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung
- Erlaubnispflicht für Gewerbetreibende im Bereich der Immobilienverwaltung
- Leitfaden zum Planen von Veranstaltungen in der Trierer Innenstadt
- Hilfsangebote für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter in Trier und Trier-Saarburg
- Leistungen A-Z: Gewerberegisterauskunft beantragen
- Leistungen A-Z: Gewerbean-, um- und abmeldungen
- Leistungen A-Z: Ausschankgenehmigung beantragen
- Leistungen A-Z: Gaststättenerlaubnis
- Leistungen A-Z: Heilpraktikererlaubnis
- Leistungen A-Z: Waffenrechtliche Erlaubnisse
- Leistungen A-Z: Jagdschein beantragen
- Leistungen A-Z: Ausnahmegenehmigung für private Feuerwerke
- Leistungen A-Z: Waffenbesitzkarte Erteilung für Sportschützen
- Privatanzeige von Falschparkern und anderen Verkehrsverstößen
- Onlineformular Gewerbe an-, um- oder abmelden
- Wild- oder Jagdschaden online melden
- Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
- Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung
Downloads
- Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes, Antrag
- Geldwäschebeauftragte - BestellungMitteilung an das Ordnungsamt
- Gewerbeanmeldung
- Gewerbeummeldung
- Gewerbeabmeldung
- Feuerwerk, Antrag auf Genehmigung
- Immobiliardarlehensvermittlung, Antrag natürliche Person
- Immobiliardarlehensvermittlung, Antrag juristische Person
- Immobiliardarlehensvermittlung, Antrag im vereinfachten Verfahren und Registrierung als natürliche Person
- Immobiliardarlehensvermittlung, Antrag im vereinfachten Verfahren und Registrierung als juristische Person
- Antrag auf Sondernutzungserlaubnis Infostand
- Antrag auf Sondernutzungserlaubnis Plakattafeln
- Antrag auf Sondernutzungserlaubnis Spannband
- Antrag auf Sondernutzungserlaubnis Straßenmusik und -kunst
- Antrag auf Sondernutzungserlaubnis Veranstaltungen
- Antrag auf Sondernutzungserlaubnis Terrassen
- Antrag auf Sondernutzungserlaubnis Warenauslage
- Antrag auf Sondernutzungserlaubnis Sitzgelegenheiten und Rampen
- Antrag auf Sondernutzungserlaubnis Werbeständer / Werbeträger / Kundenstopper
- Ausschankgenehmigung - Antrag
- Gaststättenerlaubnis, Antrag
- Hinweise zur Gaststättenerlaubnis
- Veranstaltung, Antrag auf Festsetzung
- Anzeige einer Veranstaltung mit mehr als 5000 Besuchern zeitgleich
- Demonstration, Anmeldung
- Sprengstoff, Antrag auf Erlaubnis nach § 27 SprengG
- Sport- und Böllerschützen, Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Merkblatt zur Aufbewahrung von Waffen und Munition
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
- Antrag auf Neuausstellung eines Jagdscheins und Verlängerung
- Anzeige für erlaubnispflichtige Schusswaffen
- Anzeigenbescheinigung gem. § 37h Absatz 1 Nr. 1 und 2 WaffG
- Anlage zur Anzeige für Magazine für Zentralfeuermunition
- Anzeigenbescheinigung über den Besitz eines oder mehrerer Magazine oder Magazingehäuse
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen
- Antrag auf Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
- Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins
- Heilpraktikererlaubnis - Antrag auf Überprüfung nach Aktenlage
- Heilpraktikererlaubnis - Antrag auf schriftliche Überprüfung
- Anzeige über den Verlust einer Schusswaffe